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Sonstiges  

Spielverbot

Liebe Sportfreunde,

wir mussten feststellen bzw. wurden darauf aufmerksam gemacht, dass am Buß- und Bettag, also am gesetzlichen Feiertag, wieder einmal zahlreiche Spiele stattgefunden haben. Im Rahmenterminplan
des BTTV steht für diesen Tag ein Spielverbot! Dieses Spielverbot wurde nicht aus Willkür dort festgeschrieben und wir sehen auch keine Handhabung dieses Verbot zu streichen, denn hierbei handelt es sich, wie auch beim Karfreitag, um einen vom Gesetz geschützten Feiertag (siehe Gesetz
über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG)), an dem gemäß Artikel 3 (2) keine Sportveranstaltungen erlaubt sind. In Artikel 7 des Gesetzes steht zudem, dass Geldbußen bis zu 10.000 € auferlegt werden, wer gegen diese Festlegungen verstößt!

Wir möchten hiermit nochmals eindringlich alle Spielleiter und Fachwarte darauf hinweisen, dass sie bei Spielansetzungen auf diesem Termin gegen Bayerisches Recht verstoßen sowie gegen das im Rahmenterminplan ausgesprochene Spielverbot! Wir bitten künftig diesen Termin, der nach
entsprechender Anlage des RTP überhaupt nur bei Spielverlegungen ausgewählt werden kann, von Spielen freizuhalten.

Da wir aber die häufig geäußerte Meinung kennen (Wieso muss man an so einem Feiertag zwar arbeiten, darf aber keinen Sport betreiben?), werden wir beim BLSV nachfragen, ob andere Sportarten das gleiche »Problem« haben und ob es eine evtl. Auslegung dieses Gesetzes gibt. Bis
dahin bitten und erwarten wir, dass das bestehende Spielverbot eingehalten wird.

Mit freundlichen Grüßen
Bayerischer Tischtennis-Verband e.V.

Claus Wagner
Günther Czepera

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